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(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1955 - 1956)
Der PrüfungsausschussbeiHerrn/FrauDienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familiennameüber die Amtsleitung des Finanzamtes
Ihre Prüfungsarbeiten im schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung sind wie folgt bewertet worden: PrüfungsfachNotenpunktzahlAbgabenrechtSteuern vom Einkommen und ErtragUmsatzsteuerBilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und AußenprüfungBesteuerung der GesellschaftenDatenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.Summe der NotenpunktzahlenDurchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
[Hinweis: An dieser Stelle ist eine den landesrechtlichen Bestimmungen entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung anzufügen.]
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